30.09.2010 illegal? – Details immer noch ungeklärt!

Anlässlich des Ereignisses – „Untersuchungsausschuss Schlossgarten II“ beendet seine Arbeit – ziehe ich diesen Artikel erneut nach oben. Er beschreibt bis ins kleinste Detail warum die ganzen Ereignisse am 30.09.2010 schlicht Illegal waren. Ausserdem spricht er Details an die bis heute ungeklärt sind und immer noch geklärt werden müssen. Darunter auch die Einflussnahme von Frau Gönner in einem genannten konkreten Beispiel. Ein Artikel von Jochen Schwarz. 30.09.2012 – BP: Vor drei Jahren begann die Zerstörung

Die Bäume wurden weggeschafft – wir sind geblieben
Der Überfall auf die Bürger und den Mittleren Schlossgarten begann am 30.9.2010 – in der folgenden Nacht wurde ein Loch in den Park gerissen. 27 Bäume, zum Teil sehr alte Exemplare, wurden gefällt. Wie es dazu kam und wer letztlich die unrechtmäßigen (link) Befehle dazu gab, ist auch nach drei Jahren nicht aufgeklärt.

Zu allererst wollen wir der 400 Verletzten (link) dieser Gewalttat gedenken. Die Achtung der Menschenwürde und der körperlichen Unversehrtheit wurde an diesem Tag im Staatsauftrag verletzt, vermutlich ausschließlich aus politischem Kalkül. Das Demonstrations- und Versammlungsrecht wurde ignoriert, die Polizei hat willkürlich und unbehelligt Menschen schwer verletzt. Die nachfolgenden Lügen und die Verhöhnung der Opfer, allein um die öffentliche Meinung beherrschen zu können, stellen weitere Vergehen dar. Schon deshalb wird dieses Geschehen nie vergessen werden.

Unser (Baumpaten Anm. d. Red.) letzter Aufruf vom 29.9.2010
Unser (Baumpaten Anm. d. Red.) letzter Aufruf vom 29.9.2010

Der Arbeitskreis Baumpaten hatte sich kurz zuvor im Sommer gegründet. Die ersten Kartierungen der Bäume waren abgeschlossen, die ersten Zertifikate für Baumpatenschaften konnten entworfen werden. Auch wir wurden von der hereinbrechenden Gewalt überrascht. Von elf Bäumen fehlen uns bis heute Fotografien – doch auch diese Bäume werden, als Bestandteil eines eingewachsenen Parks, nicht vergessen.

Ein gefällter Baum wird zum Mahnmal
Bei der Analyse des Schadens und dem Abgleich mit den uns bekannten Planungen, stellten wir fest, dass in dieser Nacht eine der ältesten Platanen, ca. 230 Jahre alt, gefällt wurde. Mit unseren Karten und GPS-Daten wurde auch klar, dass der Baum außerhalb der errichteten Einzäunung gestanden hat. Wenn überhaupt, dann wäre der Baum zu nahe am temporären Zugangsweg zum Querbahnsteig gewachsen – da hätte man schonendere Lösungen gefunden. Am Ende einer fachlichen Abwägung wäre immer der Erhaltung der Platane der Vorrang eingeräumt worden.
Wir fragten damals schon nach der Verantwortung des Umweltministeriums.

Der Juchtenkäfer als Hindernis
Schon bald nach der Fällung der Bäume kam heraus, dass in einem Baum Larven des streng geschützten Juchtenkäfers gefunden worden sind.

Am 26.10.2010 ist der Standort geklärt
Am 26.10.2010 ist der Standort geklärt

Dass diese seltene Tierart im Schlossgarten beheimatet ist, war schon länger vermutet worden. Im August 2010 wurde diese Tatsache öffentlich bekannt. Das bei uns schon häufig besprochene Gutachten des Biologen Wurst offenbarte, dass sich die Käferart in alten Bäumen, bevorzugt den Platanen, weit ausgebreitet hatte.

 

Dieses Gutachten war für die oberste Bauaufsicht, das Eisenbahnbundesamt, der Anlass, noch am 30.9.2010 sämtliche geplanten Fällmaßnahmen zu verbieten. Dieses Verbot (link) wurde von den Parkschützern auch der Einsatzleitung der Polizei übermittelt – aber der Wille, den frei geprügelten Park nun auch zu zerstören, war offenbar größer.

Die schleppende Aufarbeitung
Im Laufe der Zeit kamen immer mehr Details zu der Baumfällung, zum Teil an unvermuteten Stellen, zum Vorschein. Im Herbst 2011 gab dann die Staatsanwaltschaft Stuttgart bekannt, Strafbefehle gegen drei Mitarbeiter der Bahn beantragt zu haben. Ihr Vergehen sollte gewesen sein, Meldungen über geschützte Tierarten zurückgehalten zu haben. Und deshalb sei es letztlich zu einem Verstoß gegen das Naturschutzgesetz gekommen. Entgegen vieler folgender Behauptungen in der Öffentlichkeit, wurde diesen Strafbefehlen bis heute nicht entsprochen. Es ist also nach wie vor nicht geklärt, was eigentlich passiert ist, wer Anweisungen gegeben hat, und wer möglicherweise illegal handelte.
Wenn man sich vor Augen führt, welche Bedeutung dieser eklatante Einbruch in den Schlossgarten hatte, wird schnell fraglich, dass drei Mitarbeiter der Bahn die Alleinschuldigen sein sollen. Warum sollten drei Leute gleichzeitig versagen? Einen gemeinschaftlichen Vorteil hätten sie von schlampiger Arbeit kaum erwarten können, es sei denn, ein anderer hätte ihnen diesen (rechtswidrig) in Aussicht gestellt.

Ein monströses Zeichen – von Frau Gönner und Herrn Bauer?

Völlig unnötiger Weise wird der wertvolle Baum und Lebensraum in der Nacht des 1.10.2010 unter Polizeischutz gefällt – wobei der vorgeschriebene Sicherheitsabstand der doppelten Baumhöhe nicht eingehalten wird.
Völlig unnötiger Weise wird der wertvolle Baum und Lebensraum in der Nacht des 1.10.2010 unter Polizeischutz gefällt – wobei der vorgeschriebene Sicherheitsabstand der doppelten Baumhöhe nicht eingehalten wird.

Die Ignoranz gegenüber gewachsener Kultur war ein politisches, gar monströses Zeichen. Und es ist durchaus denkbar, dass mit der Vernichtung der Platane auch ein Nachweis beseitigt werden sollte, der das Bauprojekt noch für einige Zeit hätte verzögern können. Ein Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom 8.10.2010 beschreibt die Äußerungen des Pressesprechers aus dem Hause Gönner zum Geschehen. Es wird hier sehr deutlich, dass Frau Tanja Gönner und Herr Bernhard Bauer zentrale Figuren in der Nacht der Entscheidung waren. Über die Beantwortung einer Anfrage (PDF) an den Landtag durch den Abgeordneten Wölfe fanden wir zudem bestätigt, dass die Platane gar nicht zu den zu fällenden Bäumen gehört hätte, jedenfalls nicht nach den dort enthaltenen Karten zur Besitzübergabe.

Platane 142 und GWM auf google-earth
Platane 142 und GWM auf google-earth

An das Amtsgericht Stuttgart wurden deshalb am 6.11.2011 einige Fragen gerichtet und mit Dokumenten erhärtet, welche die Zweifel an der Verantwortung der Beschuldigten begründeten. Und dass es sehr wohl und gerade deshalb notwendig ist, eine öffentliche Hauptverhandlung zu dem Vorfall zu führen.

Nichts soll unter den Teppich gekehrt werden
Ende des Jahres 2011 verhängte der VGH einen Baustopp, weil die Änderung des Grundwassermanagements, genehmigt am 30.4.2010, eine Beteiligung des BUND erforderlich gemacht hätte. In dem Urteil wird dargelegt, dass es nicht nur um eine Zentralisierung der Anlagen gegangen wäre, sondern auch um eine Flächenänderung, ein Hineinrücken in den Park, und dass somit eine andere Bauweise durchgeführt wurde. Es ist durchaus denkbar, dass die beschuldigten Mitarbeiter der Bahn und des EBA von der Umsetzung dieser evtl. unfertigen Planung überrascht worden sind.

Nach dem 1.10.2010: Die Hamburger Gitter stehen noch. Die Baumstümpfe sind bereits gerodet und ein Zaun wurde errichtet.
Nach dem 1.10.2010: Die Hamburger Gitter stehen noch. Die Baumstümpfe sind bereits gerodet und ein Zaun wurde errichtet.

Nach dem 1.10.2010: Die Hamburger Gitter stehen noch. Die Baumstümpfe sind bereits gerodet und ein Zaun wurde errichtet.
Im Januar 2012 kam dann das Fällverbot des EBA vom 5.10.2010 in die Diskussionen. Es war nämlich nicht wieder aufgehoben worden, und war somit der weiteren Rodung des Mittleren Schlossgartens im Weg. Dieser Beschluss enthält eine sehr interessante Schilderung des Geschehens am 30.9.2010. Und es ist verwunderlich, dass so etwas in einem Beschluss auftaucht. Offensichtlich ist das EBA darin bemüht festzuhalten, dass eine Schuld nicht in seinem Hause zu suchen ist.

Der Tagesablauf konkretisiert sich

Der 30.9.2010 auf den Seiten 3 und 4 des Beschlusses zum Fällverbot
Der 30.9.2010 auf den Seiten 3 und 4 des Beschlusses (link) zum Fällverbot

Danach traf die Mitteilung der Bahn, also das Gutachten von Wurst, um 9:25 Uhr ein. Das EBA hat daraufhin die Naturschutzbehörden informiert und ein Fällverbot ausgesprochen. Eine vorgeschriebene landschaftspflegerische Ausführungsplanung lag nicht vor. Deren Dringlichkeit wurde durch das Gutachten jedoch bestätigt. Bis dahin mögen die beschuldigten Mitarbeiter schlampig gearbeitet haben …. es ist aber nach diesem Dokument noch rechtzeitig alles Notwendige veranlasst worden, um einen Schaden abzuwenden.
Es wird weiterhin eine Besprechung mit der DB-Projektbau zwischen 18:30 Uhr und 20:15 Uhr erwähnt. Darin wurde auch die Platane behandelt, was natürlich verwundert, wenn man weiß, dass sie außerhalb der Baufläche stand. Festgehalten ist jedenfalls, dass bezüglich dieses Baumes das Fällen explizit untersagt wurde.
Nach dem angeführten Artikel der STZ hatte sich der Polizeipräsident um 22:30 Uhr wegen des Fällverbotes versucht kundig zu machen, und von Herrn Bauer telefonisch zur Antwort erhalten, die Probleme seien ausgeräumt. Es könne ab Mitternacht, also dem 1.10.2010, gefällt werden, ganz wie es der Planfeststellungsbeschluss vorschreibt …

Wo sind die Protokolle der Nacht ?
Wie jedoch die vorgeschriebene und mit dem Regierungspräsidium abgestimmte Ausführungsplanung in den wenigen Stunden erstellt worden sein soll, ist ein Rätsel – besonders unter Berücksichtigung der Artenschutzproblematik, die nun fachlich zu lösen gewesen wäre. Selbstverständlich wäre ein Verzicht auf die Fällung der Platane nötig und möglich gewesen. Zumal die Anlage auch auf dem ZOB hätte errichtet werden können.

Es ist ausgesprochen empörend, dass die notwendige Aufklärung so lange auf sich warten lässt. Ein zeitnahes Vorgehen hätte zu einer umfassenden Neubewertung der zahlreichen Höhlenbäume im Mittleren Schlossgarten führen können. Dieses Versäumnis hat dazu beigetragen, dass am 17.2.2012 (dazu auch ein PDF) erneut eine alte Platane gefällt wurde, die von Juchtenkäfern besiedelt war. Der Lebensraum dieser Tierart wurde inzwischen nahezu vollständig vernichtet.

Archivbild 12.9.2010 - gefällte Platane 142
Archivbild 12.9.2010 – gefällte Platane 142

Das Abwiegeln der Vorgänge ist für die Menschen, die am 30.9.2010 im Mittleren Schlossgarten gegen die bevorstehenden Zerstörungen demonstriert haben, und zum Teil schwerste Verletzungen davontragen mussten nicht hinnehmbar. Das alles hätte von verantwortungsvollen Politikern vermieden werden können, wenn man die naheliegenden Schlüsse aus den Erkenntnissen des Vormittags gezogen hätte. Stattdessen wurde das Verbot des EBA aktiv umgangen.

Wir (Baumpaten Anm. d. Red.) erwarten weiterhin, dass das Stuttgarter Amtsgericht eine öffentliche Hauptverhandlung durchführen wird. Die Staatsanwaltschaft muss die Hintergründe, die zur Fällung dieser Bäume geführt haben, gerichtsverwertbar aufklären. Diese Aufklärungstätigkeit kann nicht bei untergeordneten Sachbearbeitern enden.

Jochen Schwarz
Dipl.-Ing. der Landespflege


( Alexander Schäfer – mit freundlicher Genehmigung von Jochen Schwarz – auf schaeferweltweit.de )