Feststellungsklage – Auf einem guten Weg – Herzlichen Dank!

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte für die Feststellungsklage gegen die rechtswidrige Parkräumung am 15.2.2012 einen Streitwert von 160.000 € festgesetzt. Die 32 KlägerInnen baten deshalb öffentlich um Spenden, damit der notwendige Vorschuss an Gerichtskosten möglichst schnell erbracht werden kann. Innerhalb von knapp drei Wochen haben so viele Menschen einen Anteil überwiesen, dass unser Rechtsanwalt das Verfahren nun fortsetzen kann. Der Vorschuss kann überwiesen werden, das Recht bekommt freie Bahn.

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So lässt sich die Wahrnehmung von Grundrechten sicher nicht verbieten – ohne Rechtsgrundlage keine Räumung!

Wie schnell es nun weitergeht, wissen wir nicht. Der Widerspruch gegen die rechtswidrige Räumung der Versammlung im Mittleren Schlossgarten wurde vor einem Jahr eingelegt. Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart sah sich zunächst aus personellen Gründen nicht in der Lage zu einer notwendigen Stellungnahme. Dafür muss man einfach volles Verständnis haben, denn der Komplex Stuttgart 21 verursacht soviel behördlichen Schwergang, dass man sich um zurückliegende Grundrechtsverstöße nicht vordringlich kümmern kann. Außerdem muss man sich im Amt auf das Verbieten von Montagsdemos vorbereiten, damit der Weihnachtsreibach des Einzelhandels flutschen kann.

Schützen wir die Versammlungsfreiheit – dauerhaft!

Es stimmt doch sehr zuversichtlich, dass das Beschränken der Versammlungsfreiheit durch die Stadt Stuttgart und die Polizei inzwischen zu einer hohen Sensibilität unter der Bevölkerung führt. Die Montagsdemos, von Verboten und scheinheiligen Verlegungen bedroht, bekommen erheblichen Zulauf, die TeilnehmerInnen lassen sich nicht mehr vorgaukeln, dass es hier noch mit Recht und Gesetz zugeht. Die aufmerksame Spendenbereitschaft hat sicher auch damit zu tun – neben der Einzelstellung der frevelhaften Zerstörung des Mittleren Schlossgartens.

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Auch eine Form der Unterstützung – auf der 200! Montagsdemo

Bis auf Weiteres ist unser Treuhandkonto ausreichend gefüllt. Das soll niemanden von einer Spende abhalten. Aber mancher braucht sein Geld gerade nötiger für anderes, manches Anliegen steht ebenso im Fokus der Öffentlichkeit und benötigt Spenden. Wir werden weiter von der Feststellungsklage berichten – und wenn nötig, auch wieder dringend um Unterstützung bitten.

Oben Bleiben!
Jochen Schwarz

Treuhandkonto:

Konto: Fortsetzungsfeststellungsklage Parkräumung
Kontonummer. 2363941
BLZ: 64150020 KSK Tübingen
IBAN DE59641500200002363941

Überschüssiges Geld wird vertragsgemäß nach Abschluss des Verfahrens an den “Rechtshilfefonds Kritisches Stuttgart” weitergeleitet.

Artikel zur Einreichung der Feststellungsklage vom 13.11.2013
Artikel zur Streitwertfestsetzung vom 29.11.2013

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