Merkzettel – das Wichtigste zusammengefasst

Petermanns Flaschenpost – Erörterungstermin 7. Planänderung – Teil 13

Flaschen_kleinAb Morgen, 8:45 Uhr, beginnt die Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen gegen die Planänderungen zur Manipulation des Grundwassers. Es wurden weit über 10.000 Einwendungen gegen dieses Vorhaben eingelegt. Ohne die Planänderung können die Baugruben für den Sargbahnhof nicht ausgehoben, die Tunnels nicht ausgegraben werden. Es geht also um richtig viel – es geht um alles – für die Bahn und für Stuttgart. „Parkschützer – Wir retten den Schlossgarten“ – der Bürgerpark ist immer noch möglich.
WER, WENN NICHT WIR – WO, WENN NICHT HIER – WANN, WENN NICHT JETZT !

Nach zwölf Teilen Petermanns Flaschenpost setzen wir hier den Schlusspunkt – und bedanken uns bei schaeferweltweit, hier zwei Wochen lang an prominenter Stelle Platz bekommen zu haben! Jetzt ist es Zeit, im Apollotheater Platz zu nehmen, am Besten nur einmal – aber dafür massenhaft.

Die Erörterungsverhandlung (EÖ)

  1. Eine EÖ ist eine rechtlich verbindliche Verhandlung als Bestandteil des gesetzlich geregelten Genehmigungsverfahrens bei Infrastrukturprojekten, z.B. der Bahn (=Planfeststellungsverfahren).
  2. Die Verhandlung wird von einem Mitarbeiter des Regierungspräsidiums (RP) neutral geleitet. Das RP ist die Anhörungsbehörde, nicht die Genehmigungsbehörde. Die Genehmigungsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt (EBA).
  3. Von der EÖ wird ein schriftliches Protokoll angefertigt, welches die Grundlage ist für die Stellungnahme (=Anhörungsbericht) des RP. Das RP soll diesen Anhörungsbericht möglichst innerhalb eines Monats nach der EÖ an das EBA schicken. Zusammen mit der Stellungnahme des RP müssen der Plan, die Stellungnahmen der Behörden und die nicht erledigten Einwendungen an das EBA geschickt werden.

Mitzunehmen:

  1. Unbedingt einen Ausweis, falls Einlasskontrollen erforderlich werden sollten. Gleich eine Quittung vorbereiten und unterzeichnen lassen, falls man nicht rein kommt.
  2. Eigene Unterlagen, Grafiken, die Tagesordnung, was man zum Argumentieren eben so braucht. Auch notebooks können hilfreich sein. Es ist schließlich eine Arbeitssitzung.
  3. Verpflegung, denn die Verhandlungstage könnten sehr lang werden.

Beteiligung:

  1. Wenn man sich zu Wort meldet, immer den Namen sagen und für welche Seite man spricht. Die Bahnleute sagen also z.B. „Müller, Vorhabensträger“. Unsereiner sagt z.B. „Maier, Einwender“ oder „Schulze, Landesnaturschutzverband“. Das ist notwendig, damit bei der (nachträglichen) Anfertigung des schriftlichen Protokolls von dem Tonmitschnitt alles schön klar ist. Wichtig: Rechtlich relevant sind ausschließlich Einwendungen von BürgerInnen, Trägern öffentlicher Belange (Behörden, Ämter, RP) und Naturschutzverbänden.
  2. Fachwissen ist nicht Voraussetzung. Es gibt keine dummen Fragen! Man beachte immer die Tagesordnung. Jede/r darf sich zu Wort melden. Wenn die Erklärung oder Erwiderung unverständlich ist, nachfragen.
  3. Eventuell gezeigte Folien sollte man in Kopie dem Verhandlungsleiter übergeben. Diesen Vorgang fürs Protokoll erwähnen. Möglichst mit Worten beschreiben, was auf der Folie zu sehen ist, damit das auch im schriftlichen Protokoll nachvollziehbar ist.
  4. Fragen stellen und dabei immer an die schriftliche Form des Protokolls denken, sich also nicht mit einem Kopfnicken oder Kopfschütteln der Bahnleute zufrieden geben. Nachfragen! Gerne mit dem Hinweis aufs Protokoll.
  5. Wenn in einem Punkt keine Einigkeit erzielt werden kann, muss man das betonen: „Fürs Protokoll möchte ich festhalten, dass zur Frage xyz keine Einigung erzielt werden konnte.“ Das EBA muss in seinem Planfeststellungsbeschluss (PFB) alle nicht erledigten Einwendungen abhandeln. Gegen den PFB kann man klagen. Der PFB wird erst dann rechtskräftig, wenn die Frist für Klagen abgelaufen oder über die Klagen ein Urteil ergangen ist. (Allerdings haben Klagen gegen den PFB in der Regel keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Bahn kann trotzdem weiterbauen.)
  6. Man kann auch begründete Anträge stellen, prinzipiell wie in jeder Versammlung. Dazu gehören Anträge auf Aufhebung des Termins, Verschiebung des Termins oder eines Tagesordnungspunktes, auf erneute Auslegung einer Teilplanung und auf Festsetzung eines Ergebnisses in einem möglichen Planfeststellungsbeschluss.
  7. Ruhe bewahren. Geduldig sein. Nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Höflich und hartnäckig bleiben. Ironie ist fehl am Platze und führt womöglich zu Missverständnissen. Ausufernde Beifalls- oder Unmutsbekundungen schmälern im Zweifelsfalle die Verständlichkeit des Tonmitschnitts für das Protokoll.

Was eine EÖ nicht ist:

Eine EÖ ist keine Bürgerfragestunde. Eine EÖ ist keine Demonstration.
Eine EÖ ist keine medial aufbereitete Inszenierung im Stil der Geißlerschen Schlichtung.
Eine EÖ ist keine Informationsveranstaltung der Bahn für die BürgerInnen.

Viel Spaß beim Wahrnehmen Eurer Rechte! Oben bleiben!

Diesen Merkzettel gibt es hier auch als pdf zum ausdrucken und mitnehmen. Auf der
2. Seite ist die geologische Schichtfolge und die Tagesordnung enthalten. Jetzt gilt’s!

In eigener Sache:

Wir freuen uns über angeregte Diskussionen und Kommentare, hier und im Parkschützer-Forum. Wir bemühen uns, alles zu lesen, und offene Fragen in dieser Artikel-Serie zu behandeln. Wir freuen uns auch, wenn sich weitere Autoren mit eigenen Beiträgen beteiligen möchten oder Hinweistexte für die weitere redaktionelle Bearbeitung geben.

Hintergrundinformationen zum Grundwassermanagement und zur Planänderung finden sich u.a. in diesen Artikeln und Seiten:

Artikel sww, Ausgetrocknet vor dem ersten Pumpversuch
Artikel sww, Bewohner des Kernerviertels fordern umfassende Risikenaufklärung
Artikel sww, Grundwasserthema bleibt ein großes Problem
Artikel geologie21, Stellungnahme des Landesamtes für Geologie
Internetauftritt, Klage von Rechtsanwalt Arne Maier gegen das Planänderungsverfahren

Petermanns Flaschenpost – Artikel der Serie

Teil 1 – Jetzt nicht nachlassen!
Teil 2 – Zum Zuschauer degradiert?
Teil 3 – Wasser geht uns alle an!
Teil 4 – Ordnung für 3 Tage – die Tagesordnung
Teil 5 – „Ich will das wissen …“
Teil 6 – Stuttgarter Untergrund
Teil 7 – Bad Cannstatt – Bad Berg – Bad Nepp
Teil 8 – Die Hänge sind sicher
Teil 9 – Der Boden, auf dem wir stehen
Teil 10 – Experimentierfeld Schlossgarten
Teil 11 – Grober Unfug hat keine Rechtfertigung
Teil 12 – Vorprogrammierte Betriebsstörung