Offener Brief an Staatsschutz und das Amt für öffentliche Ordnung

Offener Brief:

„Wegen einer Protestaktion für den Erhalt der Trauerweide am Bahnhof Feuerbach läuft gegen uns ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch / Verstoß Versammlungsgesetz.

Wir protestieren entschieden gegen diese Maßnahme.
Es wundert uns, dass Sie bei ihren Ermittlungen bisher nicht darauf gestoßen sind, dass die Beschuldigungen gegen uns unbegründet und haltlos sind.

Es ist nicht nur uns bekannt, dass sich niemand in seinen / ihren Rechten verletzt fühlte. Laut uns gegenüber geäußerter, schriftlicher Aussage von S 21-Projektsprecher Hamann, hat die DB-AG keine Anzeige erstattet und hat dies unseres Wissens auch nicht vor zu tun. Die Tatsache, dass keinerlei Anzeigen vorliegen, bestätigte auch der Pressesprecher der Polizei, Herr Keilbach, auf Anfrage von uns.

Gegen uns den Vorwurf des Hausfriedensbruchs zu konstruieren, ist Ihr politisch und rechtlich dummer Versuch, von der eigenen Verantwortlichkeit abzulenken. Die Bevölkerung weiß sehr genau, dass die Trauerweide hätte erhalten werden können und nicht ohne weiteres hätte gefällt werden dürfen. Der Beschuldigung des Hausfriedensbruchs steht eine Anzeige von Mitgliedern der BI Trauerweide Feuerbach gegen die DB-Projekt AG wegen der unrechtmäßigen und unnötigen Fällung dieses stadtbildprägenden Baumes gegenüber. Offensichtlich hat es das Amt für öffentliche Ordnung und das Polizeipräsidium Stuttgart wieder einmal versäumt, sich von der Bahn die rechtlichen Voraussetzungen für die Fällung von Bäumen (einklagbar!) nachweisen zu lassen. Sie agieren in Kumpanei mit einer Interessengruppe, die bereits am 30.9.2010, gegen ein eindeutiges Verbot einer Bundesbehörde, wertvolle Bäume vernichten ließ. Es ist, als ob sich stadtbekannte Gauner von Ihnen den Weg in die Bank absichern lassen können, weil sie den Besitz eines Schließfachs im Hause behaupten.

Und es zeigte sich einmal mehr, dass Sie friedliche Menschen an der Wahrnehmung von Grundrechten hindern, obwohl diese polizeilichen Maßnahmen von den Gerichten später als rechtswidrig beurteilt werden, wie zuletzt Ihr Einsatz im Schlossgarten am 30.9.2010. Dass die Versammlungsfreiheit auch über dem Hausrecht eines Eigentümers im öffentlichen Raum steht, können sie im Fraport-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachlesen.

Hier wird nicht die von der Politik immer wieder proklamierte Streit- und Beteiligungskultur der Bürgerinnen und Bürger gefördert, sondern das kritische Denken und Handeln kriminalisiert. Die Bürgerinnen und Bürger sollen eingeschüchtert und zum braven Abnicken erzogen werden. Bei der Durchsetzung der wirtschaftlichen und politischen Ziele stört der mündige Bürger und die mündige Bürgerin nur.

Wir fordern daher eine sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen uns.

Die Verschwendung von Arbeitszeit und finanziellen Mitteln wäre sinnvoller in einem Ermittlungsverfahren gegen die DB-AG eingesetzt, in dem es z.B. darum geht, bewusste Falschaussagen und falsche Darstellungen zu untersuchen, die gemacht wurden, um Entscheidungsträger und die Bürgerschaft in Bezug auf das Prestigeobjekt S 21 zu Gunsten der DB-AG zu täuschen und zu manipulieren. Wir denken hierbei besonders an die sogenannte Volksbefragung. Solche Machenschaften sind vorsätzlicher Betrug und müssen juristisch und politisch geahndet werden.
Da Ihr Vorgehen, ein Ermittlungsverfahren gegen uns eingeleitet zu haben, von öffentlichem Interesse ist, fordern wir Sie auf, die sofortige Einstellung nach dem „Weihnachtsfrieden“ öffentlich bekannt zu geben.“

Offener Brief (ohne Persönliche Daten ausser Amtspersonen) (pdf)


Zum Hintergrund – Es geht um die Fällung einer Trauerweide in Stuttgart Feuerbach für das Immobilienprojekt Stuttgart 21. SWW berichtete mehrfach zum Thema.

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

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