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Verdacht der rechtwidrigen Einflussnahme auf Weiterbauentscheidung bei S21 erhärtet

Pressemitteilung

Nach weiteren „Entschwärzungen“ der Kanzleramtsdokumente
Verdacht der rechtwidrigen Einflussnahme auf Weiterbauentscheidung erhärtet

Das Aktionsbündnis gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 findet sich im Prozessergebnis um die Freigabe geschwärzter Vermerke voll bestätigt. Die weiteren nun einsehbaren Passagen des bisher geheim gehaltenen Dokuments zeigen, dass es in der Sache massive, wenn auch diplomatisch formulierte Forderungen gab, Verkehrs-Staatssekretär Odenwald solle seine begründete Forderung der ernsthaften Prüfung des Ausstiegs aus dem Projekt aufgeben. Obwohl es den Staatssekretären darum ging, bei Stuttgart 21 „vor dem Hintergrund der Entwicklung beim BER eine möglichst belastbare Finanzierung gewährleisten und Risiken soweit wie möglich ausschließen“ zu können, sollte sich das Verkehrsministerium die Meinung des Bahnvorstands zu eigen machen. Dieser votierte dann trotz der enormen Kostensteigerung für Weiterbau.

Die jetzt offengelegten Textpassagen stellen weitere Mosaiksteine eines Ablaufs dar, an dessen Ende der Aufsichtsrat der DB am 5. März 2013 ein offenkundig unwirtschaftliches Projekt aus sachfremden politischen Motiven weiterbauen ließ.

Schon der damalige Beschluss ignorierte die gesetzliche Verantwortung der Aufsichtsräte und stellte einen schwerwiegenden Rechtsverstoß dar.

Unabhängig von der Strafwürdigkeit der damaligen manipulativen Eingriffe muss im Vorfeld des in nächster Zeit einzuräumenden weiteren Kostensprungs auf mindestens 10 Mrd. € erwartet werden, dass die Bundesregierung ihren Einfluss dann ausschließlich an der Wirtschaftlichkeit und am Gemeinwohl orientiert.

Anlage: Vermerk mit den zusätzlich entschwärzten Passagen in eckigen Klammern

Bewertung der entschwärzten Passagen im Einzelnen:

Abschnitt Votum: Verkehrsressort soll zügig zur Finanzplanung des Bahnvorstands (Mehrkosten für projektinterne Zwecke aus Eigenmitteln bei Schuldenreduzierung über 10 Jahre, siehe S. 3 unten) – das heißt Weiterbau des Projekts S 21 – Stellung beziehen und damit den vom Bundesministerium bevorzugten Kurs des S-21-Ausstiegs verlassen, der Aufsichtsrat der DB AG soll in diesem Sinne „zügig entscheiden“. Darin liegt eine klare Tendenz zur – gesetzwidrigen – Bevormundung.

Die entschwärzte Behauptung auf Seite 3, Absatz 2 Satz 4, das Dossier aus dem Bundesverkehrsministerium sei nicht mit den Ministerien der Finanzen und der Wirtschaft abgestimmt gewesen, widerspricht Aussagen in diesem Dokument, das jedenfalls gemeinsame Absichten der drei Staatssekretäre sichtbar macht.

Das BMVBS befürchtet auf Seite 4, vorletzter Absatz, dass die Kostenexpansion um mehr als zwei Milliarden Euro andere Projekte kannibalisiert und macht sich damit die Auffassung der Projektkritiker zu Eigen.

Abschließend soll mit aller Macht eingewirkt werden, im Aufsichtsrat für den vom Bahnvorstand  angesteuerten Weg, das heißt für den Weiterbau, zu entscheiden.

Die Devise wurde dann politisch als  Machtwort „Stuttgart 21 wird gebaut, auch wenn es nicht mehr wirtschaftlich ist“ von den führenden Köpfen der Bundesregierung Mitte Februar 2013 definitiv und vorbehaltlos verkündet.

PM Aktionsbündniss gegen S21 / Dr. Eisenhart von Loeper

LeFloid vs. Merkel

Bundeskanzlerin Angela Merkel ließ sich von Florian Mundt alias LeFloid im Kanzleramt befragen. Letztlich ein Weichspülprogram der Extraklasse welches für die politisch mit allen Wassern gewaschene Merkel ein Heimspiel darstellte. „Le Floid“ hat wohl bis heute nicht gemerkt wie er sich im klassischen Sinne der Pressearbeit alter Schule für die Ziele von Frau Merkel einspannen ließ. Und das obwohl diese ja mit ziemlich offenem Visier ins Rennen geht indem sie gleich Anfangs direkt und unverblümt erklärt warum sie das überhaupt macht. 

Nunja LeFloid wird trotzdem zufrieden sein, mit > 2 Millionen Klicks nach nur zwei Tagen klingelt schlicht und einfach die Kasse und darum gehts ja schließlich.  Der Rest ist eine gute halbe Stunde vergeudete Lebenszeit und ein letztlich nichts sagender gefahrloser „Schritt zur Jugend“ für Merkel.

(Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Megaphon als Mittel zum Zweck? Hausdurchsuchung!

©2013 - Loubna Forer
©2013 Loubna Forer

Pünktlich um 6:20 stehen Sie vor Ihrer Tür – fünf Beamte der Stuttgarter Polizei. Sie suchten ein Tatwerkzeug und zwar in Form eines Megaphon! Mal wieder Hausdurchsuchung in Stuttgart. Und das obwohl die Aktionskünstlerin „Loubi“ und ihre Anwältin bereits bei der letzten Verhandlung zur Sache eben genau dieses Megaphon zur Verfügung stellen wollte. Damals ging am es um den Vorwurf der Körperverletzung gegen drei Mitarbeitet einer Sicherheitsfirma mit Hilfe eines Megaphon. Bereits am 05.12.13 wurde „Loubi“ vom Gericht zu 40 Tagessätzen verurteilt, damals bot Sie und ihre Anwältin wie gesagt „das Beweismittel“ freiwillig aber erfolglos selbst an. Megaphon als Mittel zum Zweck? Hausdurchsuchung! weiterlesen