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KEIN Zug wird fahren – Bei Stuttgart 21

Warum der unzureichende Brandschutz in den Zulauftunneln eine Inbetriebnahme nicht zulässt.

Das Faktencheckportal WikiReal.org (Link), das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 (Link) sowie die projektkritischen Ingenieure22 (Link) informierten in der Pressekonferenz am 19.04.2024 in Stuttgart über den mangelnden Brandschutz in den Zulauftunneln des Bahnhofsprojekts Stuttgart 21 (S21). Sie halten eine Inbetriebnahme für ausgeschlossen.

Die Deutsche Bahn AG wie auch die Genehmigungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hatten zu keiner Zeit die Anforderung der Tunnelrichtlinie, dass die „Selbstrettung gewährleistet“ sein muss, hinreichend geprüft. Insbesondere auch nicht, nachdem für die Inbetriebnahme für 2,5 Mrd. Euro Züge mit verdoppelter Personenkapazität angeschafft wurden.

Dr. Christoph Engelhardt von WikiReal.org wies darauf hin, dass bei halbierter Rettungswegbreite und einer Personenkapazität der Züge rund vierfach über dem Üblichen in so langen Tunneln eine Evakuierung nicht rechtzeitig möglich ist. Denn durch die verengten Querschnitte holt auch der Rauch die Fliehenden etwa doppelt so schnell ein, wie von den Planern angenommen. Engelhardt: „Eine Inbetriebnahme mit den geplanten Zügen unter Einhaltung der Brandschutz-Standards ist ausgeschlossen.“ Insbesondere nachdem der Bahnanwalt im VGH-Verfahren Nachbesserungen aus statischen Gründen ausgeschlossen hat.

Weltweit werden vergleichbare Tunnel gleich in mehreren Parametern für Abermillionen Euro extra sehr viel sicherer gebaut. Sie erreichen alle ein um Faktoren höheres Sicherheitsniveau. Engelhardt spricht vom „Geisterfahrerproblem“: „Entweder sind die S21- Tunnel falsch ausgelegt oder aber alle anderen mehr als 50 internationalen Tunnel.“

Dipl. phys. Roland Morlock von den Ingenieuren22 weist auf die betrieblichen Rückwirkungen des Brandschutzes hin: „Das Brandschutzkonzept sieht die Weiterfahrt bzw. das Rollen eines brennenden Zuges in den Tiefbahnhof vor. Dazu müsste aber sowohl der Tunnel wie auch ein entsprechendes Bahnsteiggleis im Bahnhof ständig freigehalten werden. Der anvisierte Hochleistungsbetrieb mit drei Zügen gleichzeitig im Tunnel ist nicht bei sicherer Betriebsführung nicht möglich. Mit der Beschränkung auf einen Zug im Tunnel sinkt die Leistung des Bahnhofs auf unter 30 Züge pro Stunde, damit sind weder die geplanten Fahrpläne noch der heutige Verkehr darstellbar.“

Auf Anfragen antworten Bahn und EBA, der Brandschutz erfülle die Sicherheitsanforderungen und sei regelkonform genehmigt, ohne aber bspw. die Dimensionierung der Rettungswege nach der Personenzahl vorlegen zu können. Dass aber Bahn und EBA sehr genau wissen, dass das schon zur Planfeststellung nötig gewesen wäre, zeigen neu aufgetane Dokumente.

Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 fasst das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) vom 21.11.2023 zum Tunnelbrandschutz zusammen. Der VGH hatte nicht den Brandschutz in der Sache verhandelt, lediglich die Klagebefugnis der Kläger: „Dagegen, dass das EBA die Selbstrettung nicht prüft, können Individuen nicht klagen, weil das EBA gesetzlich verpflichtet ist, die Selbstrettung zu prüfen.“

Engelhardt übersetzt dieses Urteil so: „Der Gesetzgeber hat damit dem EBA die »License to kill« gegeben. Eine weitere Schlussfolgerung ist: Wer die Feuerwehr erfolgreich täuscht, darf lebensgefährlich bauen. Und wir können belegen, dass die Zustimmung der Feuerwehr in sämtlichen wesentlichen Punkten des Tunnel-Brandschutzes nur durch Betrug erreicht wurde.“

Dipl. Geogr. Joris Schoeller, Pressesprecher von WikiReal.org schließt: „Wir Kritiker stehen jederzeit für einen professionellen und öffentlichen Faktencheck zur Verfügung, um alle offenen Punkte zu klären. Dem steht nichts im Wege – außer die Projektumsetzer hätten etwas zu verbergen.“

Pressemitteilung von Dr. Christoph Engelhardt / Joris Schoeller

Die in der PK gezeigten Folien als PDF (Link)

Ein Video der Pressekonferenz mit Dank an „Michael Kultur“:

Was OB und Stadträte über S-21 nicht hören wollten…

img_3229Bei den letzten „öffentlichen“ Versammungen des Gemeinderates zu Stuttgart 21 im Stuttgarter Rathaus waren die Experten Dr. Kathrin Grewolls (Brandschutz), Dr. Martin Vieregg (Kosten) und Dr. Christoph Engelhardt (Leistung) nicht erwünscht. Nun lud SÖS LINKE PluS zu einem Informationsabend unter dem Motto „Was OB und Stadträte über S-21 nicht hören wollten…“ ein. 



Mehr Bilder im Archiv ( link )

img_3304Dr. Martin Vieregg (Kostenexperte, Vieregg-Rössler GmbH) zu Baukosten von S 21  / Dr. Kathrin Grewolls (Ingenieurbüro für Brandschutz) zu Brandschutzprobleme bei Stuttgart21 / Dr. Christoph Engelhardt (Wikireal) zur Leistung von S21 in Abhängigkeit mit dem Brandschutz / Moderation Hannes Rockenbauch (Fraktionsvorsitzender SÖS LINKE PluS)

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Weitere Infos:
Folien von Dr. Christoph Engelhardt (PDF)

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Gemeinderat tagt zu Stuttgart 21

Karikatur: Kostas Koufogiorgos www.koufogiorgos.de
„Wetterkuhn“ – Karikatur: Kostas Koufogiorgos www.koufogiorgos.de

Heute fand das erste von voraussichtlich zwei Treffen des Gemeinderatsausschusses zu Stuttgart 21 in öffentlicher Sitzung statt. Es ging um  die Themen „Leistungsfähigkeit des Bahnknotens“ und „Zukunftskonzept Infrastruktur – Ausbaumöglichkeiten des Bahnknotens für den ÖPNV und den Regionalverkehr“. Der Punkt „Brandschutz“ wurde auf die zweite Sitzung (am 15.11.16) vertagt. Es blieb keine Zeit nachdem man die ersten 40 Minuten über den (voraussehbar) viel zu kleinen Sitzungssaal diskutiert hatte und dann in einen größeren umgezogen war. Bei der Sitzung kamen auch die Ansichten einiger weniger Experten der Umstieg 21 Befürworter kurz zur Sprache. Hier ein Fazit von Dr. rer. nat. Christoph M. Engelhardt (Physiker, Analyst) und Dr. Kathrin Grewolls, MEng. (staatlich vereidigte Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz) im Nachgang in einer kurzen PK von SöS/Linke

Neben den im Großen und Ganzen wenig überraschenden und bekannten Standpunkten von DB und Land sowie den Projektkritikern verwies Herr Engelhardt beim Punkt „Zukunftskonzept Infrastruktur – Ausbaumöglichkeiten des Bahnknotens für den ÖPNV und den Regionalverkehr“ allerdings direkt auf das Konzept Umstieg21. Bei diesem Punkt erscheint Ihm dies als einzig Sinnvolles Zukunftskonzept für die Infrastruktur Stuttgarts. Engelhardt wörtlich „Aus unserer Sicht ist es natürlich ein Treppenwitz wenn man hier in einer Veranstaltung zur Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 praktisch schon über die alternativen Baumaßnahmen redet und ein Großteil der Vorschläge sind tatsächlich Reparaturen von Fehlern am Großprojekt.“ Er wies Beispielsweise darauf hin, dass die in der Sitzung oft erwähnte ETCS-Technik bei Großbahnhöfen nach Meinung von Fachleuten keine Verbesserung bringt. Scharf Kritisierte er aber auch das Verbot heute dass die Experten nicht auf Fragen antworten durften. Er empfinde dies als einen Maulkorb der nichts mehr mit Demokratie zu tun habe.

Abschließend verwies er darauf dass Herr Kuhn in einem Verwaltungsausschuss am 06.07.16 zusagte dass „offene Fragestellungen … geklärt werden müssen“ und kritisierte damit das aktuelle Verfahren. Um dies nicht nur als verbale einfache Kritik zu äussern verteilte er anschließend an alle Gemeinderatsmitglieder die noch offenen Fragen
(Siehe Bilder des verteilten Originals: Seite 1/2/3/4/5)

Leider konnte ich während der Sitzung nicht dokumentieren welche Folien dem Gemeinderat gezeigt wurden da der Veranstalter das Fotografieren untersagt hat. Zitat: „Foto- und Filmaufnahmen sind nur bis zum Beginn der Sitzung möglich. Während der Sitzung sind solche Aufnahmen weder gewünscht noch zulässig.“
Meine Bilder Rund um die Veranstaltung (link)

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Bilder (51 Stück) der Stadt Stuttgart (link)
Folien der Vortragenden soweit veröffentlicht (Quelle)
Beitrag der DB Dokument 119977
Beitrag der SSB Dokument 119978

Leistungsfaehigkeit Verkehrsministerium Dokument 120010 Nahverkehr Verkehrsministerium Dokument 120011
Christoph Engelhardt zur Leistungsfaehigkeit
Christoph Engelhardt zum Zukunftskonzept Infrastruktur
(Diese Folien Stand (27.10./14:15) in der hier verlinkten Version habe ich vor Ort auch gesehen)

Folien bei denen nachträglich Kommentare eingefügt wurden:
Christoph Engelhardt-Leistungsfaehigkeit mit Kommentaren
Christoph Engelhardt-Zukunftskonzept Infrastruktur mit Kommentaren

S21 – Kritik an der Leistungsfähigkeit, Fußgängeranlagen, Brandschutz und Gleisneigung

Dr. Christoph Engelhardt, 06.04.2014 – KOPFmachen Konferenz
Dr. Christoph Engelhardt, Archivbild 06.04.2014 – KOPFmachen Konferenz

Dr. Christoph Engelhardt übt in einem offenen Brief Kritik an den Aussagen von Manfred Leger Vorsitzender der Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH. Unter anderem spricht er erneut und mit Nachdruck die Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 für die Züge, die Dimensionierung der Fußgängeranlagen, den Fragwürdigen Brandschutz sowie auch der mit 15,143 ‰ stark überhöhten Gleisneigung im geplanten Tiefbahnhof an. Dies alles vor dem Hintergrund der immer noch nicht genehmigten Planfeststellungsabschnitte 1.3 (a und b) und 1.6 b sowie den noch anhängigen Rechtsmitteln zu PFA 1.1 und der Anhörung im Bundestag zu den offenen Fragen. S21 – Kritik an der Leistungsfähigkeit, Fußgängeranlagen, Brandschutz und Gleisneigung weiterlesen

Filderanhörung – Planfeststellungsbeschluss darf nicht erfolgen

„Ein Planfeststellungsbeschluss darf nie und nimmer ausgesprochen werden“

Als völlig unverständlich und kontraproduktiv werten die Stuttgart-21-Gegner den vorzeitigen Abbruch der Anhörung just zu einem Zeitpunkt, an dem die Schlüsselfrage der Leistungsfähigkeit in der Beratung war. Offensichtlich habe die Verhandlungsführung bzw. das Regierungspräsidium in der Nacht von Montag auf Samstag, dem Druck der zunehmend in Bedrängnis geratenen DB AG nachgegeben, die Anhörung am Dienstag zu beenden, so Eisenhart von Loeper vom Aktionsbündnis, obwohl sie zuvor Filderanhörung – Planfeststellungsbeschluss darf nicht erfolgen weiterlesen

Unzureichende Bahnaussagen zur Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21

„Keinen einzigen Kritikpunkt hat die Deutsche Bahn AG ausräumen können.“ Dieses Fazit zieht Dr. Christoph Engelhardt aus einer 122 Seiten umfassenden Stellungnahme, mit der die Bahn am 24. Juli 2014 reagiert hatte auf die von ihm im Auftrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verfasste Kritik an der Leistungsfähigkeit des Gesamtprojekts Stuttgart 21. Die Argumentationen der Bahn seien „methodisch falsch und ohne wissenschaftlichen Beleg“, betonte der Analyst am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressekonferenz des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und des Faktencheck-Portals WikiReal.org. So versuche der Konzern, die Leistungsfähigkeit von S 21 mit dem nachweislich fehlerhaften „Stresstest“ zu rechtfertigen. Auch messe die Bahn die Leistung des Tiefbahnhofs nur in Ankünften, statt alle Züge zu berücksichtigen. Unzureichende Bahnaussagen zur Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 weiterlesen

Mutloser VGH vertut die Chance auf Aufklärung

Pressemittelung von WikiReal.org

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) verhandelte gestern am 02.07.2014 über die Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse zum Stuttgart 21-Tiefbahnhof. Die Beweisanträge der Klägerseite zur Aufklärung des Leistungsrückbaus und der ausgeschlossenen Finanzierung wurden als „rechtlich unerheblich“ abgelehnt, es würden keine „neuen Tatsachen“ vorgetragen. Das Urteil soll heute ergehen. Während in der Verhandlung über die Verfassungskonformität der Mischfinanzierung keine Prognose gewagt wurde, hieß es zur Aufklärung des Leistungsrückbaus, zur Zeit des VGH-Urteils von 2006 bekannte Tatsachen würden jetzt eben lediglich anders bewertet. Dr. Christoph Engelhardt von WikiReal.org, Sachverständiger des Klägers für die Leistungsfrage: „Der VGH umgeht damit die Bewertung des Leistungsrückbaus und den Schaden für das Gemeinwohl.“ Mutloser VGH vertut die Chance auf Aufklärung weiterlesen

Was leistet der Tiefbahnhof für den Standort Stuttgart?

Podiumsdiskussion am 16.09.13 im Haus der Wirtschaft in Stuttgart. Unter anderem mit dem Ministerialdirektor Hartmut Bäumer (Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg), Dr. Christoph Engelhardt (wikireal.com), Bernhard Maier (verkehrspolitischen Sprecher des Verbands Region Stuttgart), Stefan Krüger (Unternehmer gegen S21) und Bernhard Löffler (DGB Nordwürttemberg). Initiiert vom DGB Stadtverband Stuttgart, der Kaktus-Initiative der IHK und unter der Leitung der Handelsblatt-Redakteurin Jessica Springfeld.

Videos – FlügelTV

Vor allem der zweite Teil der Reihe ist Aufgrund der Aussagen des Amtschefs des MVI interessant – für Kurz angebundene gibt es davon auch einen 10 Minuten Ausschnitt von Flügel TV

Ganz einfach: es funktioniert nicht!

Am Anfang steht der Wunsch. Dann folgt der Plan, wie man den Wunsch erfüllen kann. Bei Stuttgart 21 muss es anders gewesen sein, denn Wunsch und Planung passen nicht zusammen. Das hat nun Dr. Christoph Engelhardt in weiteren, sehr klaren, wenn auch notwendig umfangreichen, Dokumenten belegt. Daraus folgt nur eines: Stuttgart 21 muss abgebrochen werden, der Planfeststellungsbeschluss ist aufzuheben.

Ganz einfach: es funktioniert nicht! weiterlesen

Dr. Christoph Engelhardt auf der 173. Montagsdemo

Redetext von Dr. Christoph Engelhardt, heute bei der 173. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 PDF

„Enteignung trotz Leistungslüge? – Ich bin empört!“

Dr. Christoph Engelhardt ist der Physiker und Analyst. Er hat beim S21-Stresstest massive systematische Fehler nachgewiesen, die die Bahn bis heute nicht erklären od. ausräumen kann. Außerdem hat Dr. Engelhardt für die Verfassungsklage eines Wohnungseigentümers die S21-Planfeststellungsunterlagen ausführlich untersucht und dabei festgestellt, dass Stuttgart 21 von Anfang an als Rückbau geplant war, denn die Gutachter Prof. Schwanhäußer und Prof. Heimerl setzten nur 32 Züge in der Spitzenstunde an statt den versprochenen 70 Zügen/Stunde. Die Werbeaussage „S21 bringt doppelte Leistungsfähigkeit“ entlarvte Dr. Engelhardt damit als einen reinen Werbeslogan ohne Grundlage. Rückbau von Eisenbahninfrastruktur jedoch steht nicht im Interesse der Allgemeinheit und kann somit nicht als Begründung für Enteignung von Wohneigentum herangezogen werden.

Siehe zum Thema „Enteignung für S21“
Weitere Infos zur 173. Montagsdemo