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Der Schwarze Donnerstag in Stuttgart

Dieser Donnerstag vor 6 Jahren steht als Sinnbild für viele Aspekte und Probleme rund um das Immobilienprojekt Stuttgart 21. Das offensichtlichste sind dabei natürlich die mehr als 368 Menschen  welche damals von der rücksichtslosen Durchsetzungspolitik – unterstützt durch willfährige Polizei und gedeckt durch die Justiz – verletzt wurden. Der Schwarze Donnerstag steht aber auch für den Start der unwiederbringlich zerstörten Naturoase mitten in dieser Großstadt. Kein Baum steht Sinnbildlich passender dafür Pate wie die große alte Platane (Baumpaten Nr. 142) die noch in der Nacht des 30.09.2010 fallen musste. Ich besuchte daher 2016 noch einmal diesen Ort um aktuell aufzuzeigen warum gerade dieser Baum die absolute Sinnlosigkeit sowie auch die planlose Rücksichtlosigkeit so passend darstellen kann.

Wie man unschwer anhand der alten und neuen Bilder und dem dort sichtbaren und heute noch vorhandenen Betonelementen im Rasen erkennen kann, stand dieser beeindruckende größte und älteste aller für Stuttgart 21 im Stuttgarter Innenstadtgebiet gefällten Bäume, an einer Stelle welche bis heute nicht wirklich für den Rückbau des Stuttgarter Verkehrsknotens benötigt wird. Auch im Lauf der vielleicht noch weiterführenden Bautätigkeiten wird an dieser Stelle nichts nennenswertes gebaut werden. Zudem stand der Baum eben genau auf der Höhe des Biergartens am Weg der schlimmsten Exzesse der sich damals durch die Menschen prügelnden Polizei. In seinem Schatten und auf dem „Feldherrenhügel“ standen die Polizeiführer und selbst der umstrittene Staatsanwalt als hier schwerste Verletzungen vom Wasserwerfer verursacht wurden. In diesem Baum wurden faktisch die ersten Juchtenkäferpopulationen gefunden und vernichtet.

Die Menschen die sich am 30.09.2010 für diesen und andere Bäume eingesetzt haben wurden über zwölf Stunden lang von den Polizeitruppen mit Schlagstöcken, Pfefferspray und Wasserwerfern angegriffen und vertrieben. Ihr Demonstrationsrecht wurde mit Füßen getreten, ihr Anliegen war den Verantwortlichen egal. Die Platane wurde illegal gefällt, nicht nur aus Naturschutz Sicht sondern auch obwohl ein Fäll Verbot von Seiten des Eisenbahnbundesamtes (EBA) bestand und auch vor Ort bekannt war. Neben den dort aufgefundenen und angeblich evakuierten Europaweit streng geschützten Juchtenkäferlarven, wurde auch ohne Sinn und Verstand ein wichtiger Habitatbaum entfernt und damit unwiederbringlich in das Ökosystem der dort bestehenden Juchtenkäferpopulation eingegriffen.

Neben allem, wie zb. der Maßlosen Polizeigewalt, was die Menschen heute noch mit dem 30.09.2010 verbinden, ist ohne Zweifel eben auch dieser Sinnlose und nicht wieder gut zu machende Naturfrevel mit diesem Tag verbunden. Bei jedem aktuellen Baufortschritt haftet automatisch dieser Tatbestand dauerhaft an diesem Immobilienprojekt. Wir werden nicht ruhen dies zu betonen und immer wieder und wieder öffentlich zu machen. Jeder auch heute Verantwortliche bei diesem Projekt muß sich für diese Taten erklären und einstehen. Neben den aktuell Verantwortlichen wird aber auch kein damals Beteiligter je vergessen werden.

Oben Bleiben – Umstieg jetzt.

Siehe auch aus etwas anderer Sicht auf den Park und seine Zerstörung – Kontext:Wochenzeitung „So soll es nicht seyn“

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de und gegen das Vergessen )

„Schutzgebiet“? Aber nur wenn jemand sich beschwert…

P1020101Seit der Endgültigen Zerstörung des Stuttgarter Schlossgartens vor mittlerweile 4 Jahren, ließ die Deutsche Bahn ein sogenanntes Schutzgebiet für den Juchtenkäfer am Rand der Schillerstraße stehen. Mehr als eine PR-Maßnahme war dies allerdings nie. Immer wieder konnte man beobachten wie wenig die DB wirklich am Schutz interessiert ist. Da wurde beispielsweise dieses Gebiet mit schweren Lastwagen befahren, obwohl dies ausdrücklich nicht erlaubt ist (zumindest wenn man das Wort SCHUTZ in „Schutzgebiet“ ernst nehmen würde). Beim letzten Fall mit dem LKW der Höllischen Wasserspieler behauptete das EBA, dass dies kein Verstoß gegen Auflagen war.

P1020093Diesmal jedoch sieht das anders aus! Das EBA bestätigt auf Nachfrage und Beschwerde, dass die DB beim Bau eines Kabelkanals mitten durch das Schutzgebiet von der eigentlich genehmigten Bauweise abgewichen ist. Diese Abweichung geht faktisch soweit, dass die DB nun gehalten ist, zusätzliche Bewässerungsmaßnahmen an den betroffenen Bäumen durchzuführen.

P1020089
18.04.2016 – Massive offensichtliche Fahrspuren Mitten durchs sog. „Schutzgebiet“ und über Wurzelbereiche

Warum allerdings weiterhin trotzdem mit Baggern und allem möglichen anderen schweren Gerät dort herumgefahren werden darf, bleibt weiterhin ein großes Rätzel. Abgesehen davon wird die PR-Show spätestens dann beendet, wenn  (völlig Überraschend) der Erdwall zum theoretisch entstehenden S21-Trog aufgeschüttet werden muss und die bis dahin evtl. überlebenden restlichen Bäume im Dreck verfaulen werden.

P1020107Wie man an diesem Beispiel sieht, ist es in jedem Detail wichtig der DB stets auf die Finger zu schauen da sie von sich aus sonst auf überhaupt keine Vorgaben/Vorschriften/Auflagen achten würde. Wieder einmal ist daher sehr Enttäuschend, dass diese Kontrolle offensichtlich nur und allein durch ausmerksame Bürger erfolgt. Die Stadt und das Land rühmen sich zwar immer wieder mit ihrer sogenannten „kritischen Begleitung“, in der Realität besteht die aber nur aus leeren Worten. Ebenso wie jetzt, wurde z.B. auch beim Fällen der Bäume vor vier Jahren nicht einmal eine eigene dauerhafte Baustellenüberwachung organisiert. Die Stadt und das Land beteiligen sich zwar an Kosten und treiben auch das Projekt voran, am aktiven Einhalten bzw. Überwachen der geringsten Vorschriften zeigen sie sich aber nicht interessiert.

Wer da noch darauf vertraut das Dinge wie Brandschutz (siehe auch das ewige Desaster um den „Flug“hafen BER) und anderes wirklich sehr Wichtige (z.B. immer noch nicht genehmigungsfähige Abschnitte am Neckar und in Untertürkheim) von der DB je erreicht oder eingehalten würden, der denkt auch dass man einen Flughafen ohne faktischen Brandschutz jemals in Betrieb nehmen könnte…

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Juchtenkäferschutzgebiet darf nicht befahren werden!

Zum Fall des schweren LKW der im Juchtekäferschutzgebiet geparkt wurde (SWW berichtete) gibt es unter anderem zb. den folgenden Auszug aus dem „Maßnahmenplan Artenschutz Mittlerer Schlossgarten und BE Wagenburgtunnel“ der DB-Netze / DB Projektbau Stand 05.01.2012 (link) zu beachten. In der Legende des Planes, welcher auf die Auflagen des EBA beruht, ist klar und deutlich das „Verbot der Befahrung mit Fahrzeugen“ definiert. Hölscher Wasserbau verstößt also mehrfach (auch bei Arbeiten/Messungen an den Brunnen und Rohren ebenfalls!) gegen die Auflagen des EBA.

Legende_Baumfaellplan2012

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

DB verstößt gegen PFA 1.1 – Förderband nicht genehmigt.

IMG_9503In einem Offenen Brief der Ingenieure22 (pdf) an den Präsidenten des Eisenbahnbundesamtes in Bonn, wird dargelegt und nachgewiesen, dass die Deutsche Bahn beim Bau ihres Förderbandes für das Imobilienprojekt Stuttgart 21 gegen die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses 1.1 verstößt. In diesem wird der Bahn nur dann die Genehmigung zum Bau erteilt wenn diese Förderanlage neuartig und von anderer Art als ein Förderband ist! Weiter lesen im Offenen Brief der Ingenieure22

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Artenschutz? Stuttgarts Antwort!

Um zu verstehen, um was es beim Thema „Artenschutz“ hier in diesem Speziellen Fall eigentlich geht, muß nicht einmal ein allgemeines Gesetz gewälzt werden es reicht schon die Vorgabe vom Eisenbahnbundesamt! Ich zitiere hier nur ein paar Stellen daraus, sowie aus der Richtlinie zum Naturschutz der EU.

Aus der Richtlinie 92/43/EWG (link)

Der Eremit (Osmoderma eremita) ist ein Käfer aus der Unterfamilie der Rosenkäfer (Cetoniinae), er wird auch Juchtenkäfer genannt. Das seltene und unauffällig lebende Insekt ist im Anhang II und IV der FFH-Richtlinie, einer Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union, aufgeführt und ist dort als prioritäre Art eingestuft, für deren Art der Gemeinschaft … besondere Verantwortung zukommt.

Aus EBA Bescheid gemäß § 18 AEG i. V. m. § 76 Abs. 3 VwVfG und § 18 d AEG – „Großprojekt Stuttgart 21“, PFA 1.1, 5. PÄ Zentralisierung Abwasserreinigungsanlagen (link) Seite 6 und 8

11. […] ist die Baustelle so einzurichten, dass Eingriffe in den Wurzelbereich (im Sinne der DIN 18920) des Baumes mit der Kataster-Nr. 575 ausgeschlossen sind. Die Verlegung von Rohren, Leitungen u. ä. hat außerhalb des Nahbereichs dieses Baumes zu erfolgen. 

und

12. […] ist die Baustelle so einzurichten, dass Eingriffe in den Wurzelbereich (im Sinne der DIN 18920) des Baumes mit der Kataster-Nr. 270 ausgeschlossen sind und ein vertikaler und horizontaler Mindestabstand von 3 m zum Stamm bei der Verlegung von Rohren, Leitungen u. ä. eingehalten wird. […]

und

13. Für die Durchführung sämtlicher Maßnahmen einschließlich späterer Rückbau- und Rekultivierungsmaßnahmen […] c) im Raum des Wurzelbereichs der Bäume Nr. 270 und 575 gemäß DIN 18920 ist eine ökologische Bauüberwachung von der Vorhabenträgerin zu stellen. Die Ökologische Bauüberwachung hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um Beeinträchtigungen von Vegetationsbeständen und andere nachteilige Umweltauswirkungen sowie Umweltschäden wirksam zu verhindern.

Weiter auf Seite 8 wird erklärt WAS der „Wurzelbereich“ ist!

Der Wurzelbereich nach DIN 18920 umfasst anders
als in den Antragsunterlagen dargestellt die Bodenfläche unter der Kronentraufe zuzüglich 1,5 m.

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Die Realität in Stuttgart – unter sogenannter „Kritischer Begleitung der Politik“ und vor dem Hintergrund das die Ökologische Bauüberwachung im Interesse und im Aufgabenbereich des BUND liegt -sieht leider GANZ anders aus! 

Am Baum „270“ (wie er vom EBA genannt wird) wurde immer weiter die „Schutzzone“ eingeschränkt! Schon von Anfang an war sie maximal wenn überhaupt – der geforderte Kronendurchmesser PLUS 1,5 Meter – mittlerweile ist die „Schutzzone“ fast schon bis zum Stamm eingeschränkt worden! Bilder vom 19.05.2014

Am Baum „575“ wird es noch eindeutiger was hier von „Naturschutz“ gehalten wird! Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass neben den Vorschriften des EBA, dies ein Teil der sogenannten „Schlichtung“ war! Die Schlichtung auf welche sich ja sehr viele Projekt-Betreiber incl. „Kritische Begleiter“ gerne berufen. Bilder vom 19.05.2014

Hier wurde einfach mal – im Sichtschutz des Gebäudes – ein Aufenthaltsbereich/Biergarten mitten in die „Schutzzone“ gebaut! Wie man unschwer erkennen kann – fast bis an den Stamm heran! Genauso wie beim anderen Baum wurde damit die schon vorher gerade mal „Kronendurchmesser“ große Zone über die Jahre einfach massiv zurück gebaut!  

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WO bitte schön ist hier die Ökologische Bauüberwachung? Wenn es eine gibt WIESO stimmte diese diesen Einschränkungen zu? Wurde der dann angefertigte Bericht der Bauüberwachung an den BUND gegeben? Wenn ja warum wurde das nicht Kritisiert? WO bitte schön ist hier die hochgelobte sogenannte „Kritische Begleitung“ des Projektes durch die Politik? 

Und um dem Stammtisch-Argument „Och die schon wieder mit ihrem Naturschutz“, gleich etwas entgegen zu setzen: Von mir aus ist das für manche vielleicht nur ein kleines Thema, dass manchem nicht so wichtig ist. ABER wenn diese „Kleinigkeiten“, die jeder Laie erkennt, schon nicht eingehalten werden – Was passiert dann sonst noch so wenn es wirklich offensichtlich KEINE funktionierende Bauüberwachung gibt? Da geht es dann nicht „nur“ um Käfer, da geht es dann um wesentlich mehr!  

Wer mehr Bilder sehen will – Bitte. Aber die Realität könnte sich jeder wirklich Interessierte / Begleiter auch direkt vor Ort anschauen – wenn er/sie den wollte…

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Parkschützer beantragen Fortsetzung der GWM Erörterung

Symbolbild
Symbolfoto

Enttäuscht von der Oberflächlichen und viel zu kurzen Erörterung zum Grundwassermanagement von Stuttgart 21, rufen nun Parkschützer zu Briefen ans Regierungspräsidium und zu Unterschriftenlisten auf.

Petermann (PS34078) „…Fordert die Fortsetzung des Erörterungstermins. Es darf nicht sein, dass die Bahn hier Druck ausübt, um die öffentliche Anhörung abzuschließen, damit sie mit dem EBA weiter mauscheln kann.

Dieser Brief enthält ein paar schöne Formulierungen. Auch die PM des BUND enthält Punkte, auf die man sich berufen kann. Ich füge dem ein weiteres Beispiel an.

Ich rege auch an, auf der Montagsdemo entsprechende Unterschriftenlisten ausfüllen zu lassen.“

Auch Hans Jörg Jäkel (PS3338) bietet seinen Brief als Anregung zum schnellen handeln an.

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Twitter-Protokolle zum GWM-Erörterungsverfahren

UPDATE – Folien welche gezeigt wurden in Chronologisch richtiger Reihenfolge. Wolfgang Rüter hat damit sehr gut Dokumentiert welche Folien wann, wie oft und mit welchen Inhalten wirklich gezeigt wurden.

Folien 1. und 2. Tag

Folien 3. Tag

Folien 4. Tag

Folien 5. Tag

Twitter Protokolle Tag 5 – 13.09.13

Twitter Protokolle Tag 4 – 12.09.13

Twitter-Protokolle GWM-Erörterungsverfahren Tag 3, 11.09.2013

„DANINTOWN“ hat bei cams21.de auch heute, am 2. Tag des 2. Versuches des GWM-Erörterungsverfahrens zu Stuttgart21, Twitter-Protokolle vom 10.09.2013 zusammengefasst. Wie auch zum ersten Tag gibt es eine solche Zusammenfassung auf cams21.de, da beim Erörterungsverfahren der Antrag auf Zulässigkeit von Bild und Tonaufnahmen abgelehnt wurde. ALLE Anwesenden, außer dem Bahnrechtsanwalt Dr. Kirchberg, waren damit einverstanden, so bleiben die Livetweets das Einzige was an Informationen zu finden ist! Natürlich gibt es irgendwann ein offizielles Protokoll (welches nachträglich erstellt wird) dessen Inhalte bleiben aber mehr als fraglich. Nach vielen Jahren Erfahrung mit der „Informationspolitik“ von Bahn und Parteien, erhalten diese Protokolle bei vielen Menschen kein Vertrauen mehr. Twitter-Protokolle zum GWM-Erörterungsverfahren weiterlesen

17 Kilometer durch Stuttgart ohne Hinweise

Ein Gastartikel von Jochen Schwarz auf cams21:

affigBei den blauen Rohren, die da kreuz und quer durch Stuttgart verlegt werden, kann man sicher mal die Übersicht verlieren. Das gilt jedoch nicht, wenn es sich um eine Bauaufsicht oder um eine Planfeststellungsbehörde handelt. Ganz kritisch wird es, wenn diese beiden Aufgaben auch noch in einer Behörde gebündelt sind: dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Auf die zahlreichen Beschwerden gegen das illegale Verlegen von Rohren und Errichten von Anlagen für das Grundwassermanagement wurden am 26.4. standardisierte Antwortbriefe erstellt und versendet. So kurz, wie frech: wir haben keine Hinweise. Weiterlesen

Siehe auch: Klage gegen Planänderungsbescheide 5, 9, 10, 11 und PFA 1.1

Bahn kapituliert vor Risiken…

…sollte der Artikel der StN wohl heißen aber da scheint was schief gegangen zu sein. Statt dessen wurde daraus einmal wieder ein (Zitat: Baubürgermeister Hahn) „Wir haben das im Griff“ Artikel (Original als Download) mit gefälligem weil Vertrauen unterstellendem Titel. (Apropos was sagt eigentlich Untersteller … naja sicher das alles super ist.)

Woher dieses Vertrauen kommen soll, ist jedenfalls nicht ersichtlich! Liest man da doch von massiven Problemen, vor denen schon sehr lange Geologen gewarnt haben und noch heute warnen!

Zitat
Im Talkessel Bahn kapituliert vor Risiken… weiterlesen