Schlagwort-Archive: Planänderung

„Ganz einfach ausgedrückt, Sie haben Recht …“

Das ist die schlichte Antwort aus dem Verkehrsministerium vom 23.4. auf eine Anfrage bezüglich der Artikel zu den illegalen Rohrverlegungen im Mittleren Schlossgarten und im Rosensteinpark. Nach Durchsicht der nachgereichten Dokumentation der Ingenieure22 bleibt eben nichts anderes, als die unabweisbaren Tatsachen anzuerkennen … „die Fachabteilung bedauert ihren Irrtum“. Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt aber noch ein weiter Weg.

Auch das für das laufende Anhörungsverfahren zuständige Regierungspräsidium weist darauf hin,

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Bahn lässt für S21 ungenehmigte Rohre verlegen

Presseerklärung vom 17. April 2013 – Ingenieure 22

Die Deutsche Bahn AG lässt seit November 2012 im Mittleren und Unteren Schlossgarten sowie im Rosensteinpark Rohrleitungen verlegen, die nicht dem Genehmigungsstand der Planfeststellungs- und Änderungsverfahren entsprechen. Diese Leitungen werden somit entgegen dem Baurecht errichtet, wie dies auch im Rahmen der 5. Planänderung im Bereich von Kernerstraße/Neckartor bereits der Fall war. Bahn lässt für S21 ungenehmigte Rohre verlegen weiterlesen

10.088 Einwendungen eingegangen

Stuttgart 21 – 7. Planänderungsverfahren für das Grundwassermanagement

10.088 Einwendungen beim Regierungspräsidium eingegangen – Nach Sichtung und Auswertung folgt Erörterungstermin

Beim Regierungspräsidium Stuttgart sind im laufenden Änderungsverfahren für das Grundwassermanagement bislang 10.088 Einwendungen eingegangen. Die Einwände zielen in erster Linie auf das Grund- und Mineralwasservorkommen sowie den Gebäudeschutz. Die Einwender befürchten, dass die erhöhte Grundwasserentnahme zu einer massiven Grundwasserabsenkung führt und dies die bestehenden Wasserdruckverhältnisse ändert und unkontrollierbare Bodenbewegungen in den Sedimentschichten auslöst. Dies kann nach Ansicht der Einwender zu einer Schädigung des Mineralwassers sowie zu Setzungen und Rissbildungen an Gebäuden bis hin zu ganzen Hangrutschungen führen. Die schwierigen geologischen Untergrundverhältnisse im Stuttgarter Kessel seien von der Bahn nicht ausreichend untersucht worden.

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Baumpaten zur GWM/Juchtenkäfer Thematik

AK Baumpaten schreibt zur 5ten Planänderung:

Die Abnicker vom Amt retten zwei Platanen
Im Kleingedruckten offenbart sich ein Desaster

Mit Beschluss vom 23.10.2012 hat das EBA die fünfte Planänderung im Abschnitt 1.1 genehmigt. Diese Zentralisierung der Grundwassermanipulation wurde am 30.4.2010 vom EBA bereits durch gewunken  Weil dieser Genehmigungsbehörde aber damals sehr wohl bewusst war, dass Belange des Artenschutzes betroffen waren, und trotzdem der BUND nicht in das Änderungsverfahren eingebunden wurde, verfügte der VGH-Mannheim im Dezember 2011 einen Baustopp der fast fertig gestellten Baumaßnahmen. Nun wurde also nachträglich legitimiert, was am 30.9.2010 zu einem skandalösen Polizeieinsatz führte, und in der folgenden Nacht in der Vernichtung des ersten Teils des Mittleren Schlossgartens endete. – Weiterlesen – (PDF)

Stuttgart 21 beendet !!!

…wenn wir jetzt (Termindruck also nicht mehr warten!) alle zusammen noch einmal aktiv werden!

S21 und die 7. Planänderung – 5 Minuten Info

Stuttgart 21 ist der Bau eines unterirdischen Bahnhofs im Zentrum der Stadt Stuttgart. Dazu ist der Bau langer Tunnels notwendig. Die Kosten und Risiken dieses Projektes sind extrem hoch. Stuttgart liegt in einem Talkessel, der sich in Richtung des Neckars öffnet. Im Stuttgarter Untergrund ruht das zweitgrößte Mineralwasservorkommen Europas. Darüber liegen die Grundwasserschichten, die vom herabfließenden Wasser der Hanglagen gespeist werden. Durch diese Schichten soll der Tiefbahnhof gebaut werden. Bei der Genehmigung von Stuttgart 21 wurden Ausnahmen möglich gemacht, mit denen in die unterschiedlichen Wasserstockwerke eingegriffen werden kann. Der Bahnhof kann nicht gebaut werden, wenn man die Baugruben nicht trocken legen kann. Wenn die beantragte Planänderung scheitert, es dürfte vorerst die letzte mit Bürgerbeteiligung sein, dann ist Stuttgart 21 am Ende. Dazu muss das Grundwasser um über 10 Meter abgesenkt werden. Damit das unter Druck stehende Mineralwasser nicht nach oben aufsteigen kann, ist ein permanenter Ausgleich in den Deckschichten notwendig. Das Abpumpen und Wiedereinleiten von Grundwasser nennt man Grundwassermanagement (GWM). Es sollen auch große Mengen Wasser direkt in den Neckar abgeleitet werden  Mögliche Defizite sollen durch Trinkwasser ausgeglichen werden.

Nun ist man erkannt, dass im zentralen Bauabschnitt die umzuwälzende Menge Wasser von 3 Millionen Kubikmeter auf 6,8 Millionen erhöht werden muss. In einem weiteren Abschnitt muss die in den Neckar zu leitende Menge vervierfacht werden.
Darum geht es: kann dafür eine Genehmigung erteilt werden?
Dazu wurde ein Planänderungsverfahren eröffnet, bei dem alle betroffenen Bürger Einwände schreiben können, also jeder Bundesbürger (als Steuerzahler, Bahnfahrer etc)

Diese werden gesammelt, kategorisiert, und in einem Erörterungstermin beantwortet bzw. versucht zu lösen. Bei gegensätzlichen Ansprüchen muss eine sachgerechte Abwägung getroffen werden. Hier zählte bisher immer im Zweifel das angebliche Allgemeinwohl von Stuttgart 21. Diese Sichtweise hat sich aber massiv in den letzten Jahren geändert. Alles weitere dürfte sich aus den stichwortartig aufgelisteten Kritikpunkten ergeben.

Schick eine Email mit dem Betreff
Einspruch einlegen
an s21.beerdigen@web.de
(Text ist egal)

Bitte mit etwas Kreativität ändern und ausschmücken und gemeinsam Oben Bleiben