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Megaphon als Mittel zum Zweck? Hausdurchsuchung!

©2013 - Loubna Forer
©2013 Loubna Forer

Pünktlich um 6:20 stehen Sie vor Ihrer Tür – fünf Beamte der Stuttgarter Polizei. Sie suchten ein Tatwerkzeug und zwar in Form eines Megaphon! Mal wieder Hausdurchsuchung in Stuttgart. Und das obwohl die Aktionskünstlerin „Loubi“ und ihre Anwältin bereits bei der letzten Verhandlung zur Sache eben genau dieses Megaphon zur Verfügung stellen wollte. Damals ging am es um den Vorwurf der Körperverletzung gegen drei Mitarbeitet einer Sicherheitsfirma mit Hilfe eines Megaphon. Bereits am 05.12.13 wurde „Loubi“ vom Gericht zu 40 Tagessätzen verurteilt, damals bot Sie und ihre Anwältin wie gesagt „das Beweismittel“ freiwillig aber erfolglos selbst an. Megaphon als Mittel zum Zweck? Hausdurchsuchung! weiterlesen

Rahmenlos glücklich?

Die Künstlerin Loubna Forer beschäftigt sich aktuell bei einer ihrer Aktionen mit dem Stuttgarter „Rahmenbefehl“ (es gibt wohl mittlerweile über die Jahre 3 Versionen) Dafür sucht Sie noch weitere ausgediente Bilderrahmen. Wer gerne Spenden möchte oder bei einem Flashmob dabei sein will, meldet sich hier im Kommentar (bitte richtige Mailadresse verwenden – sie wird nicht öffentlich gezeigt) ich leite das dann weiter. 

Wichtige erklärende Links zum Thema:
Öffentl. Erklärung von Richter a.D. Dieter Reicherter
Rede von Dieter Reicherter an der 134. Montagsdemo
Bespitzelt der Verfassungsschutz Parkgebete?
Hausdurchsuchung bei Dieter Reicherter
Nachricht von Dieter Reicherter: Hat die Polizei auch Ihre E-mails?
Der Rahmenbefehl Nr. 2
Richter a. D. Dieter Reicherter zum S21-Rahmenbefehl: Liebe Bespitzelte!
Der Rahmenbefehl Nr. 3

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

BAA: Durchsuchung bei S21-Gegnern – Bundesverfassungsgericht eingeschaltet

Symbolbild

Nach einer Hausdurchsuchung Aufgrund eines an den Haaren herbei gezogenen Verdachtes (siehe auch SPON) hat nun ein beauftragter Rechtsanwalt beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchungsentscheidungen eingelegt und dargelegt, dass grundgesetzwidrig die Wahrnehmung demokratischer Rechte zur Begründung eines angeblichen Tatverdachts verwendet wurde. Weiterlese auf BAA