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KEIN Zug wird fahren – Bei Stuttgart 21

Warum der unzureichende Brandschutz in den Zulauftunneln eine Inbetriebnahme nicht zulässt.

Das Faktencheckportal WikiReal.org (Link), das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 (Link) sowie die projektkritischen Ingenieure22 (Link) informierten in der Pressekonferenz am 19.04.2024 in Stuttgart über den mangelnden Brandschutz in den Zulauftunneln des Bahnhofsprojekts Stuttgart 21 (S21). Sie halten eine Inbetriebnahme für ausgeschlossen.

Die Deutsche Bahn AG wie auch die Genehmigungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hatten zu keiner Zeit die Anforderung der Tunnelrichtlinie, dass die „Selbstrettung gewährleistet“ sein muss, hinreichend geprüft. Insbesondere auch nicht, nachdem für die Inbetriebnahme für 2,5 Mrd. Euro Züge mit verdoppelter Personenkapazität angeschafft wurden.

Dr. Christoph Engelhardt von WikiReal.org wies darauf hin, dass bei halbierter Rettungswegbreite und einer Personenkapazität der Züge rund vierfach über dem Üblichen in so langen Tunneln eine Evakuierung nicht rechtzeitig möglich ist. Denn durch die verengten Querschnitte holt auch der Rauch die Fliehenden etwa doppelt so schnell ein, wie von den Planern angenommen. Engelhardt: „Eine Inbetriebnahme mit den geplanten Zügen unter Einhaltung der Brandschutz-Standards ist ausgeschlossen.“ Insbesondere nachdem der Bahnanwalt im VGH-Verfahren Nachbesserungen aus statischen Gründen ausgeschlossen hat.

Weltweit werden vergleichbare Tunnel gleich in mehreren Parametern für Abermillionen Euro extra sehr viel sicherer gebaut. Sie erreichen alle ein um Faktoren höheres Sicherheitsniveau. Engelhardt spricht vom „Geisterfahrerproblem“: „Entweder sind die S21- Tunnel falsch ausgelegt oder aber alle anderen mehr als 50 internationalen Tunnel.“

Dipl. phys. Roland Morlock von den Ingenieuren22 weist auf die betrieblichen Rückwirkungen des Brandschutzes hin: „Das Brandschutzkonzept sieht die Weiterfahrt bzw. das Rollen eines brennenden Zuges in den Tiefbahnhof vor. Dazu müsste aber sowohl der Tunnel wie auch ein entsprechendes Bahnsteiggleis im Bahnhof ständig freigehalten werden. Der anvisierte Hochleistungsbetrieb mit drei Zügen gleichzeitig im Tunnel ist nicht bei sicherer Betriebsführung nicht möglich. Mit der Beschränkung auf einen Zug im Tunnel sinkt die Leistung des Bahnhofs auf unter 30 Züge pro Stunde, damit sind weder die geplanten Fahrpläne noch der heutige Verkehr darstellbar.“

Auf Anfragen antworten Bahn und EBA, der Brandschutz erfülle die Sicherheitsanforderungen und sei regelkonform genehmigt, ohne aber bspw. die Dimensionierung der Rettungswege nach der Personenzahl vorlegen zu können. Dass aber Bahn und EBA sehr genau wissen, dass das schon zur Planfeststellung nötig gewesen wäre, zeigen neu aufgetane Dokumente.

Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 fasst das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) vom 21.11.2023 zum Tunnelbrandschutz zusammen. Der VGH hatte nicht den Brandschutz in der Sache verhandelt, lediglich die Klagebefugnis der Kläger: „Dagegen, dass das EBA die Selbstrettung nicht prüft, können Individuen nicht klagen, weil das EBA gesetzlich verpflichtet ist, die Selbstrettung zu prüfen.“

Engelhardt übersetzt dieses Urteil so: „Der Gesetzgeber hat damit dem EBA die »License to kill« gegeben. Eine weitere Schlussfolgerung ist: Wer die Feuerwehr erfolgreich täuscht, darf lebensgefährlich bauen. Und wir können belegen, dass die Zustimmung der Feuerwehr in sämtlichen wesentlichen Punkten des Tunnel-Brandschutzes nur durch Betrug erreicht wurde.“

Dipl. Geogr. Joris Schoeller, Pressesprecher von WikiReal.org schließt: „Wir Kritiker stehen jederzeit für einen professionellen und öffentlichen Faktencheck zur Verfügung, um alle offenen Punkte zu klären. Dem steht nichts im Wege – außer die Projektumsetzer hätten etwas zu verbergen.“

Pressemitteilung von Dr. Christoph Engelhardt / Joris Schoeller

Die in der PK gezeigten Folien als PDF (Link)

Ein Video der Pressekonferenz mit Dank an „Michael Kultur“:

288. Montagsdemo: Fünf Jahre Strafvereitelung

bei der 288. Montagsdemo für den Kopfbahnhof auf dem Stuttgarter Schlossplatz am heutigen Montag, 14.9.2015 ab 18 Uhr spricht Staatsanwalt und Vorsitzender Richter a.D. am Landgericht Dieter Reicherter. Sein Thema: „Fünf Jahre Strafvereitelung vom Schwarzen Donnerstag“. Der Demozug im Anschluss an die Montagsdemo zieht vom Stuttgarter Schlossplatz über den Charlotten- und Marktplatz zum Justizministerium am Schillerplatz, dem Amtssitz von Justizminister Stickelberger.

Auszug: „Der Vorwurf der Strafvereitelung hat viel damit zu tun, ob Straftaten von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt und aufgeklärt werden, und wie lange das überhaupt möglich ist. Und da muss ich Euch kurz ins Strafgesetzbuch entführen. Keine Angst, es dauert nicht lang und tut nicht weh! Nach § 78 des Strafgesetzbuches können „Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind“, nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr verfolgt werden. Das gilt zum Beispiel für Körperverletzung im Amt und Nötigung, also Delikte im Zusammenhang mit dem Schlossgarteneinsatz.

Die Juristen nennen diese Regelung „Verfolgungsverjährung“. Der Gedanke hierbei ist natürlich, dass Polizei und Justiz fünf Jahre lang Zeit, Gelegenheit und Verpflichtung zur Aufklärung von Straftaten hatten. Deshalb sind die Möglichkeiten, nach Ablauf dieser fünf Jahre solche Straftaten noch verfolgen zu können, gering. Diese Möglichkeiten nennt man „Unterbrechung der Verjährung“. Nach § 78 c Strafgesetzbuch kann die Unterbrechung erfolgen durch die erste Vernehmung eines Beschuldigten und sogar schon durch die Bekanntgabe, dass gegen ihn ein Verfahren eingeleitet ist, außerdem durch einen richterlichen Beschlagnahme- oder Durchsuchungsbeschluss.

Stumpf ist weg, Häußler ist weg, Justizminister Stickelberger ist immer noch da. Ob der gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugte Minister sich endlich doch noch bereit findet, für die Einleitung objektiver Ermittlungen vor eingetretener Verjährung zu sorgen, oder froh ist, wenn die Strafvereitelung dauerhaft Erfolg hat, ist die Frage. Antworten und konkrete Schritte wollen wir finden bei unserem zweiten Bürgertribunal nächsten Mittwoch. Macht alle mit, damit wir oben bleiben!“

Rede als PDF

( Alexander Schäfer aus schaeferweltweit.de )

Rahmenlos glücklich?

Die Künstlerin Loubna Forer beschäftigt sich aktuell bei einer ihrer Aktionen mit dem Stuttgarter „Rahmenbefehl“ (es gibt wohl mittlerweile über die Jahre 3 Versionen) Dafür sucht Sie noch weitere ausgediente Bilderrahmen. Wer gerne Spenden möchte oder bei einem Flashmob dabei sein will, meldet sich hier im Kommentar (bitte richtige Mailadresse verwenden – sie wird nicht öffentlich gezeigt) ich leite das dann weiter. 

Wichtige erklärende Links zum Thema:
Öffentl. Erklärung von Richter a.D. Dieter Reicherter
Rede von Dieter Reicherter an der 134. Montagsdemo
Bespitzelt der Verfassungsschutz Parkgebete?
Hausdurchsuchung bei Dieter Reicherter
Nachricht von Dieter Reicherter: Hat die Polizei auch Ihre E-mails?
Der Rahmenbefehl Nr. 2
Richter a. D. Dieter Reicherter zum S21-Rahmenbefehl: Liebe Bespitzelte!
Der Rahmenbefehl Nr. 3

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )